Das Qualitätssicherungsprogramm ist eine externe und einrichtungsvergleichende Prüfung, bestehend aus zwei Teilen: Der Strukturqualität und einer Befragung.
Der erste Teil beinhaltet eine Strukturerhebung, bei der die strukturelle, medizinische, räumliche und personelle Ausstattung der Klinik abgefragt wird. Im zweiten Teil gibt es eine Befragung der Rehabilitanden und Behandler, bei dieser sowohl die Rehabilitanden als auch der behandelnde Arzt einen Fragebogen zum Gesundheitszustand ausfüllen. Sechs Wochen nach Reha-Ende wird dem Rehabilitanden erneut ein Fragebogen zugesendet, der ausgefüllt an das Befragungsinstitut zurückgeschickt wird. Dabei wird ein großer Wert auf Anonymität gelegt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
Am Ende erhalten die Kliniken einen zweiteiligen Bericht, bei diesem auch Vergleichswerte zu den weiteren teilnehmenden Kliniken gezogen werden. Auf diese Weise kann sich jede Einrichtung des gleichen Indikationsgebietes mit dem Durchschnitt anderer Kliniken als auch mit einzelnen, anonymisierten Einrichtungen vergleichen. Die Berichte sind für alle gesetzlichen Krankenkassen einsehbar, die zudem für eine qualitätsorientierte Belegungs- und Vertragsgestaltung sowie einer fundierten Beratung der Interessenten dienen.