
Der Kostenträger Ihrer Reha
Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welche Versicherung der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier einige Informationen:
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei einer stationären oder ambulanten Rehabilitation hat der Patient Zuzahlung gemäß der Kostenzusage zu leisten.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten. Der Anteil der Beihilfe an den Reha-Aufwendungen richtet sich nach den individuellen Bemessungsgrundsätzen des Beihilfeberechtigten. Der Differenzbetrag wird von einer zusätzlichen Versicherung, meist einer privaten Krankenversicherung, getragen, wenn dieses Risiko individuell vertraglich abgesichert ist. Dies ist bei jedem Versicherten sehr unterschiedlich. Lesen Sie bitte in Ihren Versicherungsverträgen nach. Eine Vorabsprache mit unserer Patientendisposition ist im Vorfeld notwendig.
Ambulante Badekur
Bei einer ambulanten Badekur gewähren in der Regel die Krankenkassen einen Zuschuss von höchstens 13 Euro. Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, zahlt der Patient Verordnungs- und Rezeptgebühren. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung trägt der Patient selbst. Die Regelung der anfallenden Fahrtkosten betreffend sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Informationen die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik unterstützen.