Ihre Antragstellung
Auch in Zeiten knapper Kassen im Gesundheitswesen haben Sie Anspruch auf eine qualifizierte Rehabilitation, wenn Ihr behandelnder Arzt dies als medizinsch notwendig erachtet. Ihr Arzt muss die entsprechenden Formulare Ihres Kostenträgers unter genauer Angabe Ihres Krankheitsbildes beantragen.
Das Fachklinikum Sachsenhof ist von allen relevanten Kosten- und Leistungsträgern anerkannt:
- Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Beihilfestellen
- Berufsgenossenschaften
Sie können die Leistungen unserer Klinik im Rahmen unterschiedlicher Behandlungs- und Heilverfahren in Anspruch nehmen:
- Ambulante Vorsorgeleistungen
- Stationäre Vorsorgeleistungen
- Stationäre Rehabilitation
- Anschlussheilbehandlung (AHB)
Wenn Sie mehr über das Fachklinikum erfahren möchten, fordern Sie unseren Prospekt kostenlos an. MEHR...
Ihr direkter Draht zu uns: 0800.277.3784
AHB-/AR-Betreuer
- Herr Taubert
037437.74-1935 - Herr Siedentopf
037437.74-1603
Patientenbetreuung
- Frau Ballauf
037437.74-1664













